2G im Einzelhandel – Keine Lust auf Weihnachtsshopping?

Alexander WeßlingGeschätzte Lesedauer: 3 Minuten

Die neuen Regelungen der Bundesregierung verpflichten den stationären Einzelhandel dazu, alle Kund:innen nach ihrem Impfausweis oder Genesungsnachweis zu fragen. Dies gilt für alle Geschäfte des nicht alltäglichen Bedarfs. Die Angst bei den Unternehmen ist groß: Gerade vor dem Weihnachtsgeschäft können die neuen Maßnahmen den gemütlichen Weihnachtsbummel ausfallen lassen.

In ganz Deutschland gelten die neuen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie. Nicht nur die steigenden Inzidenzen wirken abschreckend, wie der Corona Consumer Check des IFH zeigt, sondern auch die neuen Regelungen. Die Umfragen des Handelsverbands Deutschland zeigen deutlich: Nur 17 Prozent des Einzelhandels sind bisher mit dem Weihnachtsgeschäft zufrieden und viele schreiben das Weihnachtsgeschäft schon ab.

Weihnachtsgeschäft | Bild Pexels 5728302
Weihnachtsgeschäft | Bild Pexels 5728302

Kann das Weihnachtsgeschäft noch gerettet werden?

Die Situation ist sicherlich für alle herausfordernd. Aber es gibt Konzepte und Möglichkeiten, die Kund:innen doch noch für einen Bummel zu begeistern. Das Wichtigste: Die Kundschaft muss sich sicher fühlen. Wartezeiten sind am besten zu vermeiden, um so die Lust am stationären Weihnachtsshopping wieder zu steigern. Denn: Aktuell ziehen immer mehr Konsument:innen den Onlinekauf dem stationären Kauferlebnis vor.

Hier unterstützen wir vom Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Handel mit einer Übersicht an bereits erprobten Systemen, die auf Weihnachtsmärkten und in der Gastronomie Anwendung finden.

Die Check App

Durch die in anderen Bereichen durchgeführten Kontrollen gibt es bereits einige Apps, die es erleichtern, die digitalen Impfzertifikate der EU, die auch in der Corona-Warn App hinterlegt sind, auf ihre Echtheit zu überprüfen. Es muss lediglich der QR-Code gescannt und der zur Person zugehörige Lichtbildausweis kontrolliert werden.

Dies hat sich bereits bei vielen Gastronom:innen und größeren Veranstaltungen bewährt und bietet zusätzlich den Schutz, dass die Zertifikate fälschungssicherer sind, wodurch sie vermeiden Personen ohne gültigen Impfnachweis in ihr Geschäft zu lassen. 

Die Check App mit QR Code | Bild Pexels 6205512
Die Check App mit QR Code | Bild Pexels 6205512

Über (digitale) Anzeigen im Schaufenster und Lautsprecheranlagen können Sie die Kund:innen vorab bereits darauf hinweisen Lichtbildausweis und 2G-Nachweis bereitzuhalten, was die Wartezeiten noch einmal verkürzt.

Digitale Zählungen

Um die Kund:innen vorab bereits zu informieren wie hoch die Besucherfrequenz ist, bieten sich digitale Echtzeit-Zählungen an, wie man sie bereits aus Fitnessstudios kennt. So kann über Sensoren im Eingangs- und Ausgangsbereich die Auslastung des Geschäftes erfasst werden und die Daten über Schnittstellen an die Homepage oder eine App weitergeleitet werden. Kund:innen haben so die Möglichkeit zu überblicken, wann es zu Wartezeiten kommt und wann sie entspannt shoppen können. Händler:innen bietet es den Vorteil, dass sie wissen wann ihre Stoßzeiten sind und können dementsprechend mit mehr Personal planen, um zum einen die Maßnahmen der Bundesregierung durchzuführen und zum anderen die Kund:innen zu beraten.

Einlassbändchen

Einlassbänder | Bild Pexels 3431448
Einlassbänder | Bild Pexels 3431448

Das System der Einlassbändchen ist in einigen Städten bereits vom Weihnachtsmarktbesuch bekannt und wurde bereits erfolgreich erprobt. So zeigen die Besucher:innen zu Beginn einmal ihren 2G-Nachweis plus Lichtbildausweis vor und bekommen im Anschluss ein Papierbändchen um das Handgelenk geklebt. Dadurch ist schnell zu erkennen, dass die Besucher:innen bereits kontrolliert wurden, was die Kontrolle um ein vielfaches beschleunigt. Dies bietet vor allem Kund:innen, die mehrere Geschäfte aufsuchen wollen, den Vorteil, dass sie nach der ersten Kontrolle schnell und unkompliziert weitere Geschäfte aufsuchen können.

Zur Durchführung dieses Systems muss jedoch vorausgesetzt sein, dass die Händler:innen eines Standorts über dieses Vorgehen informiert sind und die Vergabe der Bändchen einheitlich stattfindet. Dies kann zentral über verschiedene Standpunkte in der Stadt stattfinden oder dezentral in den Geschäften. Zentrale Stellen bieten den Vorteil, dass Einzelhändler:innen bei der Kontrolle entlastet werden, jedoch birgt es die Gefahr, dass vor diesen Ausgabestellen lange Schlangen entstehen, die die Besucher:innen wiederum abschrecken. Werden die Bändchen dezentral ausgegeben bedeutet dies mehr Arbeit für die Händler:innen, entzerrt jedoch den Andrang an Beucher:innen. Neben Papierbändchen können auch Stoffbändchen, wie man sie von Festivals kennt, verwendet werden. Diese sind robuster und ermöglichen es mehrere Tage verwendet zu werden. Ebenso bieten sie den Vorteil, dass sie fälschungssicherer sind, jedoch auch kostenintensiver.

Fazit:

Vor allem die Idee der Bändchenvergabe führt dazu, dass vielen Kund:innen der Besuch der Innenstadt erleichtert wird. Auch den Händler:innen erspart diese Methode viel Zeit, die sie in die Beratung investieren können. Dies ist für viele Besucher:innen immer noch als ein entscheidender Mehrwert des stationären Handels. Dennoch können einzelne Händler:innen diese Möglichkeit nicht alleine umsetzen, sondern benötigen Unterstützung. Hier sind vor allem die Wirtschaftsförderungen und das Stadtmarketing gefragt, den Handel zu unterstützen.