Neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) – was bedeutet sie für KMU?

Josephine SeiffertGeschätzte Lesedauer: 3 Minuten

Welche Verpackungen dürfen Händler:innen fortan nutzen? Wie viel Verpackungsmaterial darf eingesetzt werden und welche Verpackungen müssen recyclingfähig sein? Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung gelten seit dem 12. August 2026 EU-weit neue Regeln für Verpackungen und ihre Abfälle. Mittelständische Handelsunternehmen müssen ihre Verpackungen künftig stärker reduzieren, recyclingfähig gestalten und wiederverwendbar machen.

Was ist die PPWR?

Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist die neue europäische Verordnung für Verpackungen und Verpackungsabfälle. Am 22. Januar 2025 wurde sie bereits im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, am 11. Februar 2026 trat sie in Kraft und seit dem 12. August 2026 ist sie, anders als die bisherige Verpackungsrichtlinie, unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten anzuwenden. Ziel der PPWR ist es, Verpackungsabfälle zu vermeiden, den Einsatz von Primärrohstoffen zu reduzieren und eine stärkere Kreislaufwirtschaft zu ermöglichen.

2023 fielen in der Europäischen Union knapp 80 Millionen Tonnen Verpackungsabfälle an – durchschnittlich sind das in etwa 178 Kilogramm pro Person. 15,8 Millionen Tonnen davon waren Kunststoffverpackungen, pro Person entstanden somit gut 35 Kilogramm Kunststoffverpackungsabfälle, von denen knapp 15 Kilogramm recycelt wurden. Deshalb setzt die PPWR den Fokus bereits auf die Herstellung der Verpackungen und nicht erst auf die Entsorgung dieser.

Was bedeutet die PPWR direkt für Händler:innen?

Die neue Verordnung trifft nicht für alle Händler:innen in gleicher Weise ein, da entscheidend ist, welche Rolle das Handelsunternehmen innerhalb der Lieferkette einnimmt und welche Verpackungen es nutzt. Für Unternehmen, die Eigenmarken haben, sowie für Händler:innen, die Verpackungen selbst befüllen oder unter eigener Marke verkaufen, spielt die neue Verordnung eine besonders große Rolle. Die Europäische Kommission hat 2026 Leitlinien und FAQs erstellt, die erläutern, wann ein Unternehmen als Erzeuger oder Hersteller gilt und welche Verpackungen im Sinne der PPWR einzustufen sind.

Für Händler:innen bedeutet die PPWR insbesondere, dass sie ihren Blick auf Verpackungen anpassen müssen, da es nun nicht mehr ausreicht, ob eine Verpackung grundsätzlich gesammelt oder recycelt werden kann – die Anforderungen an die Recyclingfähigkeiten sollen nach und nach ab 2030 greifen und ab 2038 verschärft werden. Die Anforderung an die Verpackung ist dabei, dass die verwendeten Materialien tatsächlich in ausreichender Qualität sortiert und recycelt werden können. Für Unternehmen gewinnt die Materialauswahl so an Bedeutung und Verbundmaterialien, Beschichtungen oder schwer trennbare Materialkombinationen müssen genauer geprüft werden.

Auf unnötiges Verpackungsmaterial soll in Zukunft verzichtet werden, daher begrenzt die PPWR unter anderem den Leerraum in bestimmten Verpackungen. Ab 2030 dürfen Transport- und Umverpackungen im E-Commerce maximal 50 Prozent betragen. Im Onlinehandel müssen so bspw. überdimensionale Versandkartons und Füllmaterial stärker hinterfragt werden. Neben den regulatorischen Anforderungen kann die PPWR so auch wirtschaftliche Vorteile für KMU bringen, da kleinere Verpackungen weniger Material benötigen und so das Transportvolumen verringern.

Aber auch für die Kunststoffverpackungen treten Veränderungen ein: ab 20230 schreibt die PPWR einen Mindestanteil aus recyceltem Kunststoff für bestimmte Verpackungen vor. Diese Anforderungen müssen Händler:innen nicht unbedingt selbst erfüllen,  Informationen über die Materialzusammensetzung und Rezyklatanteile jedoch bei ihren Lieferant:innen anfordern.

Für bestimmte Verpackungen führt die PPWR außerdem Wiederverwendungsziele ein. So gewinnt Mehrweg an Bedeutung. Perspektivisch wird das bspw. nicht nur Transportverpackungen, sondern auch Verpackungen im stationären Handel betreffen. Ökologisch gesehen ist Mehrweg allerdings nicht automatisch die bessere Lösung, denn Lebenszyklusanalysen zeigen, dass unter anderem die Anzahl der tatsächlichen Wiederverwendungen, Transportwege und der Energiebedarf für Reinigung und Rückführung entscheidende Faktoren sind. Für KMU sollte deshalb nicht nur geprüft werden, ob eine Mehrweglösung vorgeschrieben ist, sondern auch, welches System unter den konkreten betrieblichen Bedingungen sinnvoll umgesetzt werden kann.

Wie sieht die PPWR in Zukunft aus?

Die neue EU-Verordnung soll Schritt für Schritt eingeführt werden. Somit gelten seit dem 12. August 2026 die zunächst unmittelbar anwendbaren Regelungen. Die weiteren Anforderungen an die Recyclingfähigkeit, den Rezyklatanteil, die Verpackungsvermeidung, die Kennzeichnung und die Wiederverwendung werden in den nächsten Jahren folgen. Somit müssen Händler:innen nicht sofort jede bestehende Verpackung tauschen, KMU sollten dennoch zeitnah prüfen, welche Verpackungen aus welchen Materialien sie aktuell einsetzen und welche Anforderungen auf ihr Unternehmen zukommt. Für mittelständische Handelsunternehmen bedeutet die PPWR damit insbesondere, dass Verpackungen nun stärker als ein Teil der eigenen Wertschöpfungskette betrachtet werden müssen.

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Quellenangaben