Recht auf Reparatur ab 31. Juli 2026: Was jetzt auf den Elektrohandel zukommt
Anne LiesenfeldGeschätzte Lesedauer: 2 MinutenDie EU-Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ trat bereits am 1. Juli 2024 in Kraft und musste bis zum 31. Juli 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel ist es, die Lebensdauer von Elektrogeräten zu verlängern und Verbraucherinnen und Verbraucher stärker für Reparaturen zu gewinnen – doch wie bewerten Handelsunternehmen den neuen Arbeitsaufwand?
Für den Elektrofachhandel bedeutet das Recht auf Reparaturen, dass diese noch stärker Teil des Kundendienstes werden und neue Chancen im Servicegeschäft bieten. Gleichzeitig kommen auf Unternehmen zusätzliche Anforderungen zu – von der Organisation effizienter Reparaturprozesse bis hin zur Sicherstellung ausreichender Fachkompetenz.
Chancen und Herausforderungen für den Handel
Aktuelle Studien des IFH KÖLN im Auftrag des Bundesverbands Technik des Einzelhandels (BVT) und WERTGARANTIE zeigen: Mehr als die Hälfte der befragten Händler:innen und Hersteller:innen erwartet eine steigende Nachfrage nach Reparaturleistungen. Viele Fachhandelsunternehmen sehen im Recht auf Reparatur die Möglichkeit, Kund:innen langfristig zu binden, die eigene Servicekompetenz auszubauen und zusätzliche Geschäftspotenziale zu erschließen.
Gleichzeitig bringt die Umsetzung neue Herausforderungen mit sich. Händler:innen rechnen mit höherem organisatorischem Aufwand, steigenden Kosten für Personal, Ersatzteile und Prozesse sowie zusätzlichen Informations- und Dokumentationspflichten. Die größte Hürde bleibt jedoch der Fachkräftemangel: Rund 80 Prozent der befragten Fachhandelsunternehmen bewerten ihre Personalsituation bereits heute als angespannt. Ohne ausreichend qualifizierte Elektronik- und Servicetechniker:innen wird es schwierig, zusätzliche Reparaturaufträge zuverlässig zu bewältigen.
So bereitet sich der Fachhandel jetzt vor
Um die Chancen des Rechts auf Reparatur nutzen zu können, sollten Fachhändler:innen frühzeitig aktiv werden:
- Reparaturkapazitäten prüfen und ausbauen: Sind Prozesse und Werkstattstrukturen ausreichend vorbereitet?
- Mitarbeitende qualifizieren: Beratung, Fehlerdiagnose und Serviceleistungen werden wichtiger. Schulungen und Weiterbildung werden zu einem entscheidenden Erfolgsfaktor.
- Abläufe und Partnerschaften optimieren: Eine enge Zusammenarbeit mit Hersteller:innen, Ersatzteillieferanten und Servicepartnern hilft, Reparaturen effizient abzuwickeln.
- Service sichtbar machen: Wer Reparaturkompetenz aktiv kommuniziert, kann Vertrauen schaffen und sich vom Wettbewerb differenzieren.
Für den Fachhandel ist das Recht auf Reparatur daher nicht nur eine zusätzliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance: Unternehmen, die frühzeitig in qualifizierte Mitarbeitende, effiziente Prozesse und ein attraktives Serviceangebot investieren, können ihre Kundenbindung stärken und ihr After-Sales-Geschäft nachhaltig ausbauen.
Fazit
Wie stark das Recht auf Reparatur den Alltag im Handel verändern wird, zeigt sich erst in den kommenden Jahren. Klar ist jedoch: Händler:innen, die sich frühzeitig vorbereiten und ihre Servicekompetenz ausbauen, schaffen sich eine gute Ausgangsposition.
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