Nur ein Fünftel der untersuchten Shops bietet ein Mindestmaß an Barrierefreiheit. Doch ab dem 29. Juni 2025 müssen E-Commerce-Anbietende gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz BFSG und dem European Accessibility Act ein barrierefreies […]
Im Juni 2025 tritt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtet Onlinehändler:innen dazu, ihre Dienstleistungen und Produkte barrierefrei anzubieten. Das bedeutet, dass Betreibende von Webseiten und Webshops ihre Seiten nach dem „2-Sinne-Prinzip“ optimieren müssen. Mehr zur gesetzlichen Anforderung und wieso diese auch eine Chance ist, im „handelkompetent“-Podcast im Gespräch mit Chris Schmidt, Mitbegründer von Eye-Able®, erfahren!
Eine inklusive Website steigert nicht nur die Kundenreichweite, sondern stärkt auch das Image des eigenen Unternehmens. Unser Infoblatt erklärt, wie Händler:innen durch Barrierefreiheit langfristig erfolgreich im Onlinehandel agieren können und den gesetzlichen Anforderungen des BFSG gerecht werden.