Bootcamp: Ein Dorfladen im Erzgebirge erhält ein Onsite-Upgrade
Das Mittelstand-Digital Zentrum Handel begleitet Händler:innen bei der Digitalisierung. Anhand dieser Beispiele wird gezeigt, wie die digitale Transformation im Einzelhandel aussehen kann.
Das Unternehmen
Das Ziel des „Dorflodens“ ist, die Grundversorgung im ländlichen Raum mit einem konventionellen Angebot sicherzustellen. Sonstige Zusatzangebote, wie eine kleine Auswahl an Bioprodukten und einem Unverpackt-Sortiment, sorgen für das nachhaltige Extra. Vor allem die Zero Waste-Produktpalette ist für eine junge und umweltbewusste Generation interessant.
Die Herausforderung
Erste Schritte der Digitalisierung wurden bereits durch Social Media-Aktivitäten und im Onlineshop vollzogen, zeigten aber nicht den gewünschten Erfolg. Auch die Entwicklungen des stationären Bereichs laufen nicht wie erhofft.
Der Dorfladen bei Zwönitz stellt sich zwar stationär den üblichen Herausforderungen eines kleinen Unternehmens im ländlichen Raum, doch eines hat die Unternehmerin schon sehr früh erkannt:„Wenn unser Dorfloden medial nicht aktiv bleibt, verschwinden wir im Internet irgendwann in der dunkelschwarzen Versenkung. Google interessiert es nicht, ob wir unseren Job direkt im Laden perfekt machen. Denn Google sieht nur die Online-Inhalte, die wir zur Verfügung stellen.“ Die digitale Sichtbarkeit steht daher auf der Tagesordnung. Webseite, Blog, Social Media und einen Onlineshop bietet Michaela Steudel ihren Kund:innen – und dennoch scheint der Dorfladen noch nicht fest in der Region verankert zu sein. Gemeinsam mit der gmvteam GmbH wurde das Geschäftsmodell deshalb in Form eines kurzen, aber detaillierten Bootcamps sowohl online als auch vor Ort unter die Lupe genommen und die ersten notwendigen Schritte zur Weiterentwicklung erarbeitet.
1. Analyse der Webseite und des Onlineshops
Die Sicherheit der Kundendaten steht an oberster Stelle, da eine Datenschutzverletzung schwerwiegende rechtliche Folgen haben kann. Es mag überraschend sein, aber . Die Verwendung von SSL-Zertifikaten (Secure Sockets Layer) ist ein entscheidender Schritt, um die Übertragung sensibler Daten zwischen Onlineshop/ Website und Kund:innen zu schützen.
Dies gewährleistet, dass die Daten verschlüsselt übertragen und nicht von Dritten abgefangen werden können. Bereits bei der Auswahl einer Domain sollte daher darauf geachtet werden, dass ein SSL-Zertifikat integriert ist (Ob eine Website/ ein Onlineshop ein SSL Zertifikat besitzt, ist an dem „s“ in „https:www…“ oder durch eine Warnung des Browsers („Die Verbindung zu dieser Webseite ist nicht sicher“) zu erkennen.
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat die Art und Weise, wie Unternehmen personenbezogene Daten verarbeiten und schützen müssen, erheblich verändert. Eines der häufigsten und schwerwiegendsten Versäumnisse, die in diesem Zusammenhang auftreten, ist das Fehlen oder die unvollständige Gestaltung der Datenschutzerklärung auf Webseiten. Die Datenschutzerklärung dient dazu, den Seitenbesuchern klare und verständliche Informationen darüber zu geben, wie personenbezogene Daten auf der Webseite erfasst, verarbeitet und genutzt werden.
Bei Unsicherheit, ob die Datenschutzerklärung den Anforderungen der DSGVO entspricht, empfiehlt es sich, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Besonders, da sich das E-Recht häufig ändert, gibt es mittlerweile verschiedene Services im Internet, die gegen geringes Budget mit wenig Aufwand eine Datenschutzerklärung erstellen, die alle aktuellen Regelungen beachtet.
Ein kleines Detail mit großen Auswirkungen: Die Angabe des Grundpreises ist eine verbraucherschützende Norm. Händler:innen, die gewerbsmäßig grundpreispflichtige Waren an Endkund:innen verkaufen, sind dazu verpflichtet, einen Grundpreis angeben. Auch hier gibt es im E-Recht viele Einzelheiten, die es zu beachten gibt.
So sollte der Grundpreis beispielsweise optisch nicht hervorgehoben sein, da er ansonsten als eine Irreführung der Verbraucher:innen angesehen wird und wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden kann. Alle notwenigen Informationen zur richtigen Angabe des Grundpreises sind auf den Seiten von Händlerverbänden zu finden.
Ein kleines Detail mit großen Auswirkungen: Die Angabe des Grundpreises ist eine verbraucherschützende Norm. Händler:innen, die gewerbsmäßig grundpreispflichtige Waren an Endkund:innen verkaufen, sind dazu verpflichtet, einen Grundpreis angeben. Auch hier gibt es im E-Recht viele Einzelheiten, die es zu beachten gibt. So sollte der Grundpreis beispielsweise optisch nicht hervorgehoben sein, da er ansonsten als eine Irreführung der Verbraucher:innen angesehen wird und wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden kann. Alle notwenigen Informationen zur richtigen Angabe des Grundpreises sind auf den Seiten von Händlerverbänden zu finden.
Die Sichtbarkeit im digitalen Raum gehört heute zu einer der wichtigsten Maßnahmen, um als Händler:in wahrgenommen zu werden. Besonders durch die Coronapandemie haben viele kleine Einzelhandelsunternehmen damit begonnen, verstärkt eine Onlinepräsenz aufzubauen. Doch viele Händler:innen hatten in dieser Zeit mit der Mehrbelastung zu kämpfen: Mit der schieren Masse an rechtlichen Vorgaben und digitalen Anforderungen, die es zu beachten gibt, gab es kaum eine Möglichkeit, alle notwendigen Bereiche in kurzer Zeit fehlerfrei aufzubauen.
Oft wurden aus diesen Gründen günstige Alternativen mit kleinem Aufwand genutzt, um sich möglichst schnell anzupassen und den Kundenkontakt nicht zu verlieren. Typische Fehler, die hierbei entstehen, bleiben dabei oft unbemerkt, die Gefahr einer Abmahnung ist so gegeben.
Analyse der Social-Media-Aktivitäten
Social Media ist ein Bereich des Marketings, der nicht unterschätzt werden sollte. Aufgrund der Komplexität der Social Media-Aktivitäten gibt es mittlerweile den Beruf des Social Media-Managers. Auch beim „Dorfloden“ konnten einige Bereiche verbessert werden. Unter anderem gehören dazu:
Ob Branded-Hashtags, beitragsspezifische Hashtags, die Anzahl der Hashtags oder Hashtags in Storys: Es lohnt, sich über die richtige Anwendung von Hashtags im Onlinemarketing zu informieren, um möglichst viele Kund:innen zu erreichen.
Da sowohl Facebook als auch Instagram ihre Shop-Ansicht eingestellt haben, lohnt es sich umso mehr, mit Verlinkung zum Onlineshop oder auf die eigene Website mehr Traffic zu generieren. Außerdem erspart es der Kundschaft die zusätzliche Suche im Internet.
Nur mit aktuellen Posts oder kleinen Storys bleibt man auf Social Media-Seiten im Fokus der Kundschaft. Eine reine Existenz auf einer Plattform reicht nicht mehr aus.
Video
Unser Video liefert einen Einblick zum Start des Bootcamp-Projekts „Lindner Bäck – Dor Dorfloden“:
Erfahren Sie im zweiten Projektabschnitt, wie das „Dor Dorfladen“-Ladengeschäft durch Anpassung und Analyse zukunftsfähig wird und Wettbewerbsvorteile erzielt werden.
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