Schlagwort: Recht auf Reparatur

Recht auf Reparatur ab 31. Juli 2026: Was jetzt auf den Elektrohandel zukommt

Anne Liesenfeld
Die EU-Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ trat bereits am 1. Juli 2024 in Kraft und musste bis zum 31. Juli 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel ist es, die Lebensdauer von Elektrogeräten zu verlängern und Verbraucherinnen und Verbraucher stärker für Reparaturen zu gewinnen. In unseren Blogbeitrag werfen wir einen Blick auf den neuen Arbeitsaufwand für Handelsunternehmen.
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Podcast: Das Recht auf Reparatur – ein Blick auf den Arbeitsmarkt

Anne Liesenfeld
Seit dem 1. Juli 2024 gilt in der EU das Recht auf Reparatur, das bis spätestens 31. Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Für Handelsbetriebe ist vor allem der Fachkräftemangel eine große Herausforderung: 85 Prozent der Fachhändler:innen sehen fehlende qualifizierte Fachkräfte als größtes Risiko. In unserer neuen Podcastfolge von „handelkompetent“ beantwortet Thorsten Krix, Gründer der KRIXACADEMY, u.a. Fragen zu benötigten Qualifikationen, Weiterbildungsangeboten und weiteren Tipps für Handelsunternehmen.
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