Recht auf Reparatur ab 31. Juli 2026: Was jetzt auf den Elektrohandel zukommt
Die EU-Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ trat bereits am 1. Juli 2024 in Kraft und musste bis zum 31. Juli 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel ist es, die Lebensdauer von Elektrogeräten zu verlängern und Verbraucherinnen und Verbraucher stärker für Reparaturen zu gewinnen. In unseren Blogbeitrag werfen wir einen Blick auf den neuen Arbeitsaufwand für Handelsunternehmen.