Infoblatt: Nachhaltigkeitsberichterstattung im Handel

Sarah GroßkopfGeschätzte Lesedauer: 2 Minuten

Nachhaltigkeitsberichte werden als wichtiges Instrument auf dem Weg zu einer transparenten und nachhaltigeren Wirtschaft gesehen. Unser Infoblatt gibt Einblicke, was die neue EU-Richtlinie für kleine und mittlere Handelsunternehmen bedeutet, beleuchtet Hintergründe der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und zeigt auf, was Händler.innen tun können.

Nachhaltigkeitsberichte werden als wichtiges Instrument auf dem Weg zu einer transparenten und nachhaltigeren Wirtschaft gesehen. Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Union mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) eine neue Richtlinie erlassen, die zum einen bestehende Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erweitert und zum anderen die Zahl der adressierten Unternehmen erhöht.

Die neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Seit dem 01. Januar 2024 findet die CSRD als Nachfolger der bisherigen Richtlinie Non-Financial Reporting Directive (NFRD) in der EU Anwendung. Damit sind zunächst einmal bereits zuvor berichtspflichtige große kapitalmarktorientierte Unternehmen beauftragt, ihren Nachhaltigkeitsbericht nach den neuen Standards zu verfassen und als festen Teil in ihren Lagebericht zu integrieren. Die Anwendung der Richtlinie wird sukzessive über die kommenden Jahre für weitere Unternehmen vorgeschrieben. So sind kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen, mit Ausnahme von Kleinstunternehmen, ab 2026 berichtspflichtig.

Was ist die Corporate Sustainability Reporting Directive?

Die CSRD legt als EU-Richtlinie einheitliche Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung europäischer Unternehmen fest, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Diese Standards beschreiben die formalen und inhaltlichen Anforderungen an die Veröffentlichung von Informationen hinsichtlich sozialer, ökologischer und unternehmenspolitischer Auswirkungen.

Die Bedeutung für kleine und mittlere Handelsunternehmen

Viele kleine und mittlere Unternehmen der Handelsbranche sind (zunächst) nicht direkt von der CSRD betroffen. Dennoch ist es auch für sie empfehlenswert, sich mit der Richtlinie auseinander zu setzen, da die CSRD auch Auskünfte über vor- und nachgelagerte Tätigkeiten der Wertschöpfungskette berichtspflichtiger Unternehmen vorsieht. Durch diesen sogenannten Kaskadeneffekt sind somit auch nicht direkt von der Richtlinie betroffene Handelsunternehmen indirekt durch die Berichtspflichten ihrer Partner gefordert, Nachhaltigkeitsinformationen zu erfassen und zu kommunizieren.

Infoblatt

In unserem Infoblatt „Nachhaltigkeitsberichterstattung im Handel“ gehen wir auf folgende Fragen ein: 

  • Worauf basiert die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung?
  • Warum und wann ist die Richtlinie auch für KMU der Handelsbranche relevant?
  • In welcher Form findet Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD statt?
  • Wie wird festgelegt, welche Nachhaltigkeitsinformationen berichtsrelevant sind?